Rechtsgrundlagen

Trotzdem der Wasserverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, erfolgt die Wasserversorgung des Verbandes im Verhältnis zu seinen Kunden auf privatrechtlicher Grundlage. Damit gelten neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) insbesondere die AVBWasserV (Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser – Verordnung). Bei der AVBWasserV handelt es sich um eine nationale Verordnung mit dem Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verordnung selbst lässt Gestaltungsspielraum, der durch die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserverbandes präzisiert wird.

 (Datei AVB)

 (Datei Erg. Bestimmungen)

Trinkwasserhausanschluss

Sie planen in unserem Versorgungsgebiet ein Gebäude mit einem Trinkwasserhausanschluss anschließen zu lassen? Dann finden Sie hier einige wichtige Informationen, die Sie bei der Planung beachten sollten:

Bauwasseranschluss

Der Bauwasseranschluss wird mit dem Trinkwasserhausanschluss, durch das Ankreuzen im Formular an entsprechender Stelle, zusammen beantragt. Er wird von uns als vorgezogener Hausanschluss ca. 1 - 2 m auf Ihr Grundstück gelegt. Über einen Zapfhahn haben Sie die Möglichkeit, Wasser für den Bau Ihres Eigenheims zu entnehmen. Das bezogene Bauwasser und der Bauwasseranschluss werden pauschal nach der Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses zusammen mit den Herstellungskosten abgerechnet. Die Pauschalen finden Sie in unseren Ergänzenden Bestimmungen in § 13 Abs. 2 auf Seite 8.

Hausanschluss

Der Hausanschluss beginnt mit der Abzweigung an unserer Versorgungsleitung und endet mit der zweiten Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler in Ihrem Haus. Der Hausanschluss wird von uns gradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude geführt. Sie sollten daher bei Ihrer Planung den vorgesehenen Platz des Wasserzählers entsprechend den oben genannten Angaben berücksichtigen.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Gebäudes auf Ihrem Grundstück die mögliche Trassenführung der Versorger, insbesondere des Trinkwasserhausanschlusses. Eine Überbauung sowie Überpflanzung des Trinkwasserhausanschlusses ist aufgrund der Gewährleistung der Betriebssicherheit oder Reparaturmöglichkeit nicht zulässig.

Der Trinkwasserhausanschluss sowie der Wasserzähler sind unser Eigentum. Einmal im Jahr ist der Wasserzählerstand abzulesen. Alle sechs Jahre wird der Wasserzähler gemäß Eichgesetz ausgewechselt. 

 Leitungssicherung

Darstellung Hausanschluss

 

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein finanzieller Zuschuss bei der Errichtung neuer/bestehender Anlagen von Versorgungsbetrieben für die Erschließung von Grundstücken. Er dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung der örtlichen Verteilungsanlagen. Bei uns setzt sich der BKZ aus einem festen Grundbetrag und einer Variablen (Frontmetermaßstab der Grundstücksbreite unter Berücksichtigung der Leitungsdimension) zusammen. Die aktuellen Preise können Sie unserem Preisblatt der Ergänzenden Bestimmungen entnehmen.

Beantragung

Wir raten Ihnen, Ihren Trinkwasserhausanschluss frühzeitig, mindestens aber sechs Wochen vor Baubeginn, zu beantragen, sodass alle Formalitäten ausreichend geklärt werden können.

Dem Auftrag zur Herstellung eines Hausanschlusses für Trinkwasser sind folgende Unterlagen beizufügen:

1x amtlicher Lageplan (mit Deckblatt!) des Grundstückes, Maßstab 1:500, mit allen Grenzen und Gebäuden sowie Abstandsmaßen von Gebäuden zu den Grenzen

1x Keller- oder Hausgrundriss mit Angabe des gewünschten Zählerplatzes

Nur bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbebetrieben beizufügen:

Einen Berechnungsplan und Berechnung der Hauswasserinstallation nach der Berechnungsanleitung zur DIN 1988. Die Berechnungsformulare sind Bestandteil des Auftrages. Sie sind durch einen fachkundigen Planer oder die Installationsfirma auszufüllen.

Nur bei Querung der Hausanschlussleitung von fremden Grundstücken, Privatstraßen oder Zuwegungen beizufügen:

Kopie des notariellen Grundbuchauszuges über die Lasten und Beschränkungen (Leitungssicherung) der/des betreffenden Flurstücke/s.

Sobald der Auftrag bei uns vollständig vorliegt erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Nach ca. fünf Werktagen können Sie sich mit dem angegebenen Rohrnetzmeister zur Terminabsprache bzgl. der technischen Ausführung des Bau- bzw. Trinkwasserhausanschlusses in Verbindung setzen. Erst nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses wird Ihnen die Rechnung mit dem Baukostenzuschuss sowie den Herstellungskosten zugestellt.

Ansprechpartnerin: sonja.nowak(at)wvgn.de Tel. 05137 8799-23

frisch. natürlich. vor Ort.