Installateurverzeichnis

Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit

Nach § 12 (2) der AVBWasserV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) dürfen nur Installationsunternehmen an der Trinkwasserhausinstallation arbeiten, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

Wie erfolgt die Eintragung?

Um im Installateurverzeichnis des Wasserverbandes Garbsen-Neustadt a. Rbge. aufgenommen zu werden, muss der Installationsbetrieb im Versorgungsgebiet ansässig sein.

 Für den Antrag benötigen wir:

  • Lichtbild, Handwerkerkarte (Kopie), Meisterbrief (Kopie), Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie)

Die Kosten hierfür betragen 6,08 € brutto.

Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Installationsunternehmen, die nicht im Versorgungsgebiet ansässig sind, einen von Ihrem „Heimat“-Versorgungsunternehmen ausgestellten und gültigen Ausweis vorlegen sowie Angaben zum Bauvorhaben.

Ansprechpartner: Herr Schiffner (schiffner@wvgn.de) Tel. 05137 8799-16