Sonnenuntergang am Steinhuder Meer

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Nach dem Eichgesetz müssen Trinkwasser-Messgeräte alle 6 Jahre neu geeicht werden. Für uns wechselt die Firma Helbeck & Kusemann GmbH & Co. KG, Barmer Straße 24, 42899 Remscheid-Lüttringhausen, in der o.g. Ortschaft die Wasserzähler aus. Die Mitarbeiter der Firma Helbeck & Kusemann legitimieren sich durch einen Ausweis des WVGN in Verbindung mit dem Personalausweis.

Wir stehen unter der Telefonnummer 05137 8799-13 für eventuelle Fragen zur Verfügung. Die Firma Helbeck & Kusemann setzt sich mit den vom Zählerwechsel betroffenen Kunden zwecks genauer Terminfestlegung u. a. per Posteinwurf in Verbindung.

Zur schnellen und reibungslosen Abwicklung der Arbeiten bitten wir Sie, die Zählerräume und die Wasserzähler frei zugänglich zu halten und ggf. den Schlüssel zum Zählerraum bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn zu deponieren.

Die Zählerauswechselung erfolgt kostenlos.

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Gemeinsam verlegen der Wasserverband Garbsen-Neustadt (WVGN) und die Leinenetz GmbH im „Schäferdamm“ und „Wasserweg“ neue Trinkwasser-, Gas- und Stromleitungen. Die Baumaßnahme startet im April und soll ca. Ende September fertiggestellt werden. Die Arbeiten werden in offener Bauweise (Gräben) ausgeführt. Die Straße Schäferdamm wird abschnittsweise voll gesperrt, hier gibt es keine Wendemöglichkeiten. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Firma R + E Todtenhaupt GmbH & Co. KG aus Neustadt a. Rbge. beauftragt. Der WVGN und Leinenetz GmbH weisen auf die ausgewiesenen Hinweisschilder und Halteverbote hin. Durch die gemeinsame Verlegung wird die Leitungssanierung kostensparend und anwohnerfreundlich gestaltet.

Für auftretende Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der oben genannten Maßnahme bitten der WVGN und die Leinenetz GmbH um Verständnis.

Der Verbandsausschuss des Wasserverbandes Garbsen - Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 folgende Anpassung der Ergänzenden Bestimmungen für das gesamte Versorgungsgebiet beschlossen. Die aktualisierte Auflage tritt zum 01.01.2024 in Kraft:

§ 7 Kostenerstattung für Grundstücks- (Haus-)anschlüsse (…)

(1) Der Anschlussnehmer erstattet dem WVGN die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses.

Die Kostenermittlung des Hausanschlusses erfolgt nach Material- und Zeitaufwand. Die tatsächlichen Kosten für die Herstellung werden in Rechnung gestellt.

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frisch. natürlich. vor Ort.