Installateurverzeichnis

Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit

Nach § 12 (2) der AVBWasserV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) dürfen nur Installationsunternehmen an der Trinkwasserhausinstallation arbeiten, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

Wie erfolgt die Eintragung?

Um in unser Installateurverzeichnis aufgenommen zu werden, muss der Installationsbetrieb im Versorgungsgebiet ansässig sein.

Für den Antrag benötigen wir:

  • Lichtbild, Handwerkerkarte (Kopie), Meisterbrief (Kopie), Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie) und die Gewerbeanmeldung (Kopie)

Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Installationsunternehmen, die nicht im Versorgungsgebiet ansässig sind, einen von Ihrem „Heimat“-Versorgungsunternehmen ausgestellten und gültigen Ausweis vorlegen sowie Angaben zum Bauvorhaben.

Ansprechpartner: Herr Andreas Ruth andreas.ruth(at)wvgn.de Tel. 05137 8799-19

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WVGN Wasserampel

Die Trinkwasserampel steht auf grün

Es bestehen keine Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung.

Grundsätzlich ist jedoch immer der sorgsame Umgang mit der Ressource Trinkwasser geboten.

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