PLANAUSKUNFT
 
 
Bauherren sowie Tiefbauunternehmen sind generell verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn über die Lage von Leitungen und Anlagen die notwendige Gewissheit zu verschaffen und die unterirdischen Versorgungsanlagen für die Dauer der Bauausführung zu schützen.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
 
Jens Wersig
Tel.: 05137 8799-14
E-Mail: Planauskunft@wvgn.de

frisch. natürlich. vor Ort.