Gartenwasserzähler – Was ist das?

„Zwischenzähler“, „Gartenwasserzähler“  für Abwasser - Was ist das? 

Ein Zwischenzähler, manchmal auch Gartenwasserzähler genannt, ist ein vom Kunden zusätzlich installierter und in seinem Eigentum befindlicher Zähler, der Wasserverbräuche erfasst, die nicht in die Kanalisation geleitet werden. Das bedeutet vom Trinkwasserverbrauch wird die nicht in den Kanal geleitete Menge in Höhe des Zwischenzählerverbrauchs abgezogen.

Beispiel:

Ein Kunde hat einen Zwischenzähler zur Bewässerung seines Gartens installiert. Der jährliche Trinkwasserverbrauch beträgt 150 m³. Der Zwischenzähler hat im selben Zeitraum einen Verbrauch von 40 m³. In der Jahresverbrauchsabrechnung wird dann ein Trinkwasserverbrauch von 150 m³ abgerechnet, für Schmutzwassergebühren wird lediglich ein Verbrauch von 110 m³ (150 – 40) zugrunde gelegt.

Da der Wasserverband Garbsen Neustadt die Abwasserabrechnung für einige seiner Kommunen  seines Verbandsgebietes im Auftrag durchführt, erfolgt die Regelung nicht durch den Verband sondern in den Entwässerungssatzungen der jeweiligen Kommunen. Das sind:

Garbsen: Die Satzung finden Sie auf der Seite www.garbsen.de  geregelt unter  § 3 Absatz 4 sowie § 3 Absatz 5 Buchstabe a der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung) der Stadt Garbsen vom 29.07.2015 in der zurzeit gültigen Fassung

Neustadt a. Rbge.: die Satzung finden Sie auf der Seite www.a-b-n.de „Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren“ (§ 10 Abs. 6). Wegen der Eichfrist beziehen wir uns auf § 10 Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 S. 2 u. 3 dieser Satzung.

Auf der Homepage des ABN unter Techn. Verwaltung – Wissenswertes-Gartenbewässerung finden Sie auch Informationen dazu.

Wedemark: Die Satzung und Regelung finden Sie auf der Seite https://www.wedemark.de/buergerservice/dienstleistungen/abwasserentsorgung-abwassergebuehr-14-0.html?myMedium=1

Wunstorf: https://www.wunstorf.de/portal/dokumenteplus-922000042-20550.html?naviID=922000051&brotID=922000051&ordner=1&containerSort=0

Schwarmstedt: www.schwarmstedt.de - Die Vorgehensweise für die s.g. Gartenzähler sind bei der Samtgemeinde Schwarmstedt in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) geregelt.

Beabsichtigen Sie einen Zwischenzähler zu installieren so gelten entsprechend den jeweiligen Entwässerungssatzungen unterschiedliche Abläufe für Installation und Abnahme:

Garbsen

  • Schreiben für die Genehmigung zur Installation eines Zwischenzählers an die Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen oder telefonischer Antrag bei Herrn Schlingmann unter Telefonnummer 05131 707615
  • Sie als Kunde beauftragen einen Installateur mit der Montage eines geeichten Zählers
  • Nach Montage melden Sie sich beim Wasserverband Garbsen – Neustadt unter der Telefonnummer 05137 8799-24 und vereinbaren eine Termin zwecks Abnahme vor Ort
  • Nach erfolgter Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
  • Das Abnahmeprotokoll wird beim Wasserverband vorgelegt und der  Zwischenzähler wird dann im Abrechnungssystem angelegt und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt. 
  • Mitteilung über den Austausch eines Zwischenzählers

Wichtig! Die Berücksichtigung des Verbrauches des Zwischenzählers erfolgt erst mit dem Tag der Abnahme  

 

Neustadt a. Rbge.

  • Anfrage bzgl. Einbau eines Zwischenzählers erfolgt über den Abwasserbehandlungsbetrieb Neustadt (ABN), Theresenstr. 4, 31535 Neustadt oder telefonisch bei Frau Fernau unter Telefonnummer 05032 84294
  • Sie als Kunde beauftragen einen Installateur mit der Montage eines geeichten Zählers
  • Die Abnahme erfolgt vom Abwasserbehandlungsbetrieb Neustadt (ABN), Frau Fernau
  • Nach erfolgreicher Abnahme wird der Wasserverband Garbsen – Neustadt per E-Mail von Frau Fernau vom ABN informiert, damit der Zähler dann im Abrechnungssystem angelegt und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt wird.
  • Die ersten 10 m³, welche über den Zwischenzähler laufen werden an Trink- und Schmutzwasser abgerechnet. Ab dem 11 m³ wird das Schmutzwasser erlassen.

Wichtig! Die Berücksichtigung des Verbrauches des Zwischenzählers erfolgt erst mit dem Tag der Abnahme

Wedemark

  • Schreiben für die Genehmigung zur Installation eines Zwischenzählers an die Gemeinde Wedemark, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark oder telefonischer Antrag bei Frau Mastorakis unter Telefonnummer 05130 521239
  • Sie als Kunde beauftragen einen Installateur mit der Montage eines geeichten Zählers
  • Das Abnahmeprotokoll wird bei der Gemeinde Wedemark vorgelegt und diese melden dem Wasserverband Garbsen - Neustadt den Zwischenzähler, welcher dann im Abrechnungssystem angelegt und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt wird.

Wichtig! Die Berücksichtigung des Verbrauches des Zwischenzählers erfolgt erst mit dem Tag der Abnahme  

Wunstorf

  • Schreiben für die Genehmigung zur Installation eines Zwischenzählers an die Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf oder telefonischer Antrag bei Frau Tiedemann unter Telefonnummer 05031 101296
  • Sie als Kunde beauftragen einen Installateur mit der Montage eines geeichten Zählers
  • Nach Montage melden Sie sich beim Wasserverband Garbsen – Neustadt unter der Telefonnummer 05137 8799-24 und vereinbaren einen Termin zwecks Abnahme vor Ort
  • Nach erfolgter Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
  • Das Abnahmeprotokoll wird beim Wasserverband vorgelegt und in Kopie an die Stadt Wunstorf versandt. Der Zwischenzähler wird dann im Abrechnungssystem angelegt und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt.

Wichtig! Die Berücksichtigung des Verbrauches des Zwischenzählers erfolgt erst mit dem Tag der Abnahme  

Schwarmstedt

  • Schreiben für die Genehmigung zur Installation eines Zwischenzählers an die Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt oder telefonischer Antrag bei Frau Schütt unter Telefonnummer 05071 80937
  • Sie als Kunde beauftragen einen Installateur mit der Montage eines geeichten Zählers
  • Nach Montage melden Sie sich bei der Samtgemeinde Schwarmstedt und vereinbaren eine Termin zwecks Abnahme vor Ort
  • Nach erfolgreicher Abnahme wird der Wasserverband Garbsen – Neustadt per E-Mail von Frau Schütt von der Samtgemeinde Schwarmstedt informiert, damit der Zähler dann im Abrechnungssystem angelegt und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt wird.

Wichtig! Die Berücksichtigung des Verbrauches des Zwischenzählers erfolgt erst mit dem Tag der Abnahme  

frisch. natürlich. vor Ort.