

PLANAUSKUNFT
Bauherren sowie Tiefbauunternehmen sind generell verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn über die Lage von Leitungen und Anlagen die notwendige Gewissheit zu verschaffen und die unterirdischen Versorgungsanlagen für die Dauer der Bauausführung zu schützen.
frisch. natürlich. vor Ort.