Das Land Niedersachsen hat am 10. Dezember die Verdopplung der Wasserentnahmegebühr von 7,5 Cent/m³ auf 15 Cent/m³ bekannt gegeben. Die Entnahmegebühr muss jeder zahlen, der Grundwasser aus dem Boden entnimmt - allerdings in unterschiedlicher Höhe. So zahlen die Trinkwasserkunden zukünftig 15 Cent/m³, Landwirtschaft für die Feldberegnung 1,4 Cent/m³, Industriekunden 7,4 Cent/m³. Die zusätzlichen Mittel seien erforderlich um den „Niedersächsischen Weg“ zu finanzieren, der die Förderung des Natur- und Artenschutzes vorsieht. Dabei sind Mittel für den Ausgleich der Natur- und Gewässerschutzauflagen bei der Landwirtschaft aber auch für Projekte des Klimaschutzes vorgesehen. Der Wasserverband begrüßt die Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, von dem auch ein sauberes Grundwasser profitiert. Allerdings sehen die Vertreter den eingeschlagenen Weg über die Entnahmegebühr kritisch: „Es werden unverhältnismäßig stark die Trinkwasserkunden belastet. Die Gestaltung der Gebühr ist nicht verursachergerecht.“
Ab Montag, 30.11. beginnt die Sanierung der Transportleitung Im Stühe. Hier werden in Zusammenarbeit mit Fa. R+E aus Neustadt ca. 350 m Leitung erneuert. Die Sanierung dient als vorbereitende Maßnahme für das Neubaugebiet Im Stühe. Die Sanierungskosten betragen rund 170.000 €. Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: Mitte März 2021.
Für auftretende Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Der Wasserverband Garbsen-Neustadt (WVGN) hat im Spätsommer die Pilotanlage zur Nitratentfernung im Wasserwerk Hagen in Betrieb genommen.
Das vom WVGN beauftragte Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH (IWW) begann Anfang des Jahres mit der Planung und Durchführung von Pilotversuchen zur Nitratentfernung mittels Umkehrosmose. Durch die Pilotversuche soll die Praxistauglichkeit der Umkehrosmose für die Brunnenwässer des Hagener Grundwassers erprobt werden. Der Versuchszeitraum ist auf 9 Monate angesetzt. Die hierfür notwendige Pilotanlage wurde erstmalig am 22.09.2020. in Betrieb genommen. Nach Abschluss des Pilotversuches voraussichtlich im Frühjahr 2021 soll es anhand der vom IWW ausgearbeiteten verfahrenstechnischer Details und der Ermittlung von Basisdaten zur Auslegung einer möglichen technischen Anlage zu einer konkreten Kostenabschätzung kommen. Die Machbarkeitsstudie bedeutet aber keineswegs schon die sofortige Beauftragung einer Anlage für den Regelbetrieb. Eine solche Anlage würde für den WVGN erhebliche Kosten verursachen, die der Kunde durch höhere Wasserpreise tragen müsste. Unabhängig von der Kostenseite sind auch noch weitere Begleiterscheinungen der Anlage zu diskutieren. So würde ein Teil des geförderten Grundwassers durch die Umkehrosmose als Abwasser anfallen und müsste gesetzeskonform entsorgt werden. Auch hier müssen noch weitere technische und wirtschaftliche Fragen geklärt werden.