Nicht gewünschte Inhaltsstoffe im Trinkwasser

Nitrat
Nitrat ist ein natürlicher Stoff aus Stickstoff und Sauerstoff. Pflanzen entziehen in ihrer Wachstumsphase dem Boden Nitrat, welches durch Düngen ausgeglichen wird. In den Wasserschutzgebieten gibt es Kooperationen zwischen dem Wasserverband und den Landwirten, um einer Erhöhung der Nitratwerte im Trinkwasser vorzubeugen. Der Grenzwert von Nitrat in der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l.

WVGN: Obwohl beide Wassereinzugsgebiete der Wassergewinnungen an landwirtschaftliche Anbauflächen angrenzen, ist der Nitratgehalt sehr unterschiedlich: Im Bereich des Wasserwerks Forst Esloh ist Nitrat überhaupt kein Thema, im Bereich des Wasserwerks Hagen wird versucht, durch die Kooperation der Landwirtschaft die vorhandenen Nitratwerte im Boden bzw. im Trinkwasser zu reduzieren (genaue Information siehe Wasseranalyse).

Phosphat
Phosphat ist ein Salz der Phosphorsäure. Im Dünger sowie in Waschmitteln und Reinigungsmitteln ist Phosphat enthalten. Gelangt Phosphat in Gewässer, kann es zur Algenvermehrung kommen. Für Nitrat und Phosphat gelten strenge Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung.

WVGN: Phosphat stellt im Roh- und Reinwasser des Verbandes kein Problem dar.

Spurenstoffe
Spurenstoffe sind minimale Rückstände chemischer oder organischer Verbindungen (z.B. Medikamente). Ziel der Trinkwasserversorger ist es, das Vorkommen von Spurenstoffen im Trinkwasser zu vermeiden. Die Spurenstoffe stammen aus dem Abwasser von Haushalten, Industrieanlagen oder sind geologisch bedingt in Böden vorhanden. Daher finden sich Spurenstoffe zumeist bei Trinkwassergewinnungen aus oberflächennahen Gewinnungsanlagen.

WVGN: Da der Verband sein Wasser nur aus Tiefbrunnen fördert, stellen sonstige Spurenstoffe keinerlei Problem dar.

Uran
Uran kommt naturbedingt vor allem in Trinkwässern vor, die aus einem Rohwasser (meist Grundwasser) gewonnen werden, welches engen Kontakt zu erzhaltigen Gesteinen und Sedimenten besitzt.
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird voraussichtlich im Jahr 2011 in Kraft treten. Diese sieht erstmalig einen Grenzwert in Höhe von 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser vor. Durch diesen Grenzwert wird das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Rechtssicherheit der Wasserversorger erhöht.

WVGN: Bei der letzten Analyse zum Urangehalt im Wasser des WVGN wurde in Forst Esloh ein Wert von 2,9 Mikrogramm Uran pro Liter festgestellt. Der Wert im Wasserwerk Hagen liegt unterhalb der Nachweisgrenze.

Arsen
Arsen kommt praktisch überall im Boden in geringen Konzentrationen vor. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt seit 1992 einen Grenzwert für Arsen im Trinkwasser von 10 Mikrogramm pro Liter. Der Wert wird in vielen Staaten Europas und in den USA immer noch überschritten. In Deutschland wird er dagegen seit 1996 eingehalten. In unseren beiden Wasserschutzgebieten liegt der Wert weit unter dem vorgeschriebenen Grenzwert.

WVGN: In den Wässern des Verbandes ist kein Arsen vorhanden.

Blei
Blei ist ein gifitiges Schwermetall. Bei Verwendung von bleihaltigen Rohren und Armaturen wird nach längerer Standzeit fast immer Blei im Trinkwasser gefunden. Bis 2013 müssen alle bleihaltigen Materialien in der Trinkwasser-Installation vom Installateur ausgetauscht werden, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

WVGN: Bleihausanschlüsse wurden beim Wasserverband zu keiner Zeit verlegt, daher stellt sich diese Problematik im Versorgungsgebiet nicht.

Bakteriologische Belastung
Neben chemischen Inhaltsstoffen existieren auch bakteriologische Belastungen im Trinkwasser. Darunter fallen Krankheitserreger, die ab einer Konzentration gesundheitsschädigend sein können. Problematisch ist hier die mögliche teilweise schnelle Vermehrung der Bakterien.

WVGN: Der WVGN gewinnt sein Rohwasser aus den Grundwasserleitern, die sich in einer Tiefe von 25 bzw. 45 Metern befinden. Die Krankheitserreger und Schadstoffe werden auf natürliche Weise beim Sickern des Oberflächenwassers in den verschiedenen Erdschichten abgebaut. Der Selbstreinigungs- und Filtereffekt führt bei beiden Wasserwerken des Verbandes zu praktisch bakteriologisch unbelasteten Rohwässern. Eine Behandlung der Rohwässer hinsichtlich bakteriologischer Belastung (Desinfektion durch z.B. Chlorierung, UV-Bestrahlung) ist nicht erforderlich.