Das Thema „Genehmigung, Anhörung und Neubau des Hühnermaststalls nahe des Wasserwerks Forst Esloh“
15.02.2011 09:00 von Lars Christian Burgdorff
Neubau eines Hühnermaststalls im Bereich des Wasserwerks Forst Esloh / Dedensen
Im Folgenden ist nochmals die Position des Wasserverbandes zum Bau bzw. Genehmigungsverfahren des Hühnermaststalls verdeutlicht.
Die Bedeutung des Wasserwerks Forst Esloh
Dem
Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. kommt die Aufgabe zu, rd.
116.000 Menschen mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Die
Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt über zwei Wasserwerke, wobei rd.
47% über den von der Maßnahme betroffenen Gewinnungsstandort Forst
Esloh abgedeckt wird. Hierdurch wird die außerordentliche Bedeutung des
Standortes zur öffentlichen Trinkwasserversorgung deutlich.
Lage
Das
Grundstück der geplanten Masthähnchenproduktionsstätte befindet sich
innerhalb des zum Schutze der Grundwassergewinnung amtlich festgesetzten
Trinkwasserschutzgebiets „Forst Esloh“ und damit vollständig innerhalb
der Schutzzone III. Der Abstand zum nächstgelegenen Förderbrunnen des WW
Forst Esloh beträgt rd. 500 m in südlicher Richtung. Das Wasserwerk
Forst Esloh liegt rd. 420 m östlich des genannten Grundstücks. Zur Zone
II des Wasserschutzgebiets beträgt der Abstand nur 210 m.
Allgemeine Risiken beim Grundwasserschutz
Aus
Sicht des Grundwasserschutzes inakzeptable Stoffkreisläufe infolge der
Ansiedlung von Geflügelmästereien sind u.a. durch den vermehrten Einsatz
von Tierarzneimitteln bei der Massentierhaltung zu erwarten und in
ersten Untersuchungen/Studien einzelner Wasserversorger bereits
nachgewiesen. Diese meist antibiotischen und gleichermaßen hochlöslichen
Stoffe/Stoffgruppen üben Kontaminationsdruck auf die
Grundwasserressource aus.
Die Genehmigung zum Bau der Hühnermastställe
Ähnlich
wie bei Anlagen zur Biogasgewinnung reicht im Genehmigungsverfahren die
ausschließliche Betrachtung der baulichen Aspekte der Produktionsstätte
nicht aus. Bei Biogas- und Stallanlagen sind zusätzlich die
Auswirkungen durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
auf die Anbau- und Nachweisflächen zur Reststoffausbringung zu
berücksichtigen, da diese wesentlich für eine mögliche Beeinträchtigung der
Wasservorkommen sind.
Im vorliegenden Fall der Genehmigung des Hühnermaststalles sind die Flächen der Ausbringung des Einstreu-Kot-Gemisches nicht genannt, ein qualifizierter Flächennachweis fehlt. Eine antragsgegenständliche Bewertung der Vereinbarkeit aller an der Masttierproduktion bedeutsamen Aspekte bei gleichzeitigem Grundwasserschutz fehlt oder hat keine ausreichende Betrachtungstiefe.
Die bekannten Umweltprobleme aus der intensiven Landwirtschaft, der Biomassenproduktion für Biogasanlagen und ebenso auch der Massentierhaltung (Eutrophierung des Bodens, Nitratauswaschungen, Pflanzenschutzmittel-, Keim- und Tierarzneimittelemissionen, Havariefälle) sind zunächst als Einzelthemen zu betrachten, es muss aber auch die Summe der verschiedenen Nutzungsintensivierungen berücksichtigt werden, um ein mögliches Gefährdungspotential zu ermessen.
Die Erhaltung der Grundwasservorkommen bildet die Voraussetzungen für eine langfristige zuverlässige Trinkwasserversorgung. Schädigungen des Grundwasserkörpers können bei der Gewinnung von Trinkwasser zu zusätzlichen Kosten für Aufbereitung oder gar bis zur Stilllegung der gesamten Gewinnungsanlage führen. Die natürliche Ressource wird ggf. langfristig zerstört, die Wasserpreise würden je nach Szenario entsprechend ansteigen. Um dies zu vermeiden, erwartet der Wasserverband einen umsichtigen und verantwortungsvollen und regelkonformen Umgang bei entsprechenden baulichen oder wie auch immer gearteten Vorhaben in bzw. in der Nähe der Wassergewinnungsgebiete.
Garbsen, 14. Februar 2011
Sebastian Kratz
Kaufmännischer Leiter
