Der Wasserverband

… als Versorgungsunternehmen

Der Wasserverband gehört mit einer Abgabe von 5,7 Mio cbm/a zu den 20% größeren deutschen Trinkwasserversorgungsunternehmen. Aufgrund eigener Wasserversorgungsanlagen müssen nur in Ausnahmefällen Wasser von anderen Wasserlieferanten zugekauft werden.

Die Tätigkeiten des Verbandes erstrecken sich auf fast alle Wertschöpfungsstufen der Trinkwasserversorgung:

  • aktiver Grundwasserschutz
  • Gewinnung und Aufbereitung
  • Speicherung
  • Transport und Druckanpassung durch Pumpstationen einschließlich modernster
    Überwachungs- und Steuerungstechnik
  • Verteilung über Transportleitungen, Rohrnetz und Hausanschlüsse
  • Kundenservice durch eigenes Kundencenter (Abrechnung von Wasser und Abwasser)
  • sonstige Dienstleistungen um das Thema Wasser

Seit 2000 unterzieht der Verband seine Prozesse und Abläufe der Prüfung zur Zertifizierung
nach DIN  EN ISO 9001.

… als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. ist ein Wasser- und Bodenverband nach dem Wasserverbandsgesetz. Damit hat der Verband die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist juristische Person und damit rechtlich selbstständig.

Der Verband besitzt Satzungsautonomie, die Organe treffen unabhängig von kommunalen Gremien unter eigener Verantwortung Entscheidungen. Die Organe des Verbandes sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand. Jede Mitgliedsgemeinde entsendet zwei Vertreter, die Gemeindevertreter sein müssen, in den Verbandsausschuss. Der Vorstand besteht aus politischen Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Aufgaben des Verbandsausschusses sind u.a. die Festsetzung des Wirtschaftsplanes, die Beschlussfassung über die Wasserpreise.

Der Verbandsgeschäftsführer ist verantwortlich für die laufenden Geschäfte.

… und seine Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Verbandes sind:

  • die Beschaffung und Bereitstellung von Trinkwasser
  • die Bereitstellung von Löschwasser
  • die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz